Zum 04.03.2022 wurde die CoronaSchVO NRW geändert, welche auch Auswirkungen auf den Sport hat.

Genaue Details kann man der beigefügte Information des Westdeutschen Handballverbandes (WHV) entnehmen.

Für den Besuch von Heimspielen des TuS 08 Lintorf ergibt sich ab sofort folgende Änderungen:

=> Es sind insgesamt 500 Zuschauer zugelassen,
=> Für Zuschauer gilt die 2G+-Regel (vollständig geimpft bzw. vollständig genesen sowie ein negativer Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt ist oder ein negativer PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist. Bei geboosterten Personen ist grundsätzlich kein zusätzlicher Test erforderlich), am Eingang erfolgt eine entsprechende Kontrolle. Eine Maskenpflicht besteht beim Betreten der Halle, diese kann am Platz auf der Tribüne abgenommen werden.

WHV – Westdeutscher Handballverband

👉 Update – CoronaSchVO NRW 👈

Das Land NRW hat die CoronaSchVO NRW am gestrigen Donnerstag aktualisiert, mit Wirkung zum heutigen 4. März 2022.

Die Änderungen führen zur deutlichen Vereinfachung für Sporttreibende! Inne und Außen gelten ab sofort die 3G-Regeln. Außerdem wurde für Jugendliche – unabhängig vom Schulstatus – bis einschließlich 17 Jahre die Nachweispflicht gestrichen. Sie gelten Immunisierten und Getesteten gleichgestellt (Personalausweis ausreichend). Für Veranstalter wurden die Kapazitätsgrenzen erhöht und der Zutritt für Zuschauende erleichtert.

AKTIVE/ TRAINER*INNEN (T)/ BETREUER*INNEN (B)

👉 bis 18 Jahre – Immunisierten und Getesteten gleichgestellt
👉 ab 18 Jahre – 3G – Immunisierungs- oder Testnachweis
👉 T/B – 3G – Immunisierungs- oder Testnachweis
☝️ Ausnahme T/B – Veranstaltungen nach 2G+ – dann Maskenpflicht für Nicht-Immunisierte oder ersatzweise PCR-Test

☝️ Schüler*innen ab 18 Jahren können einen Testnachweis auch ersatzweise mit einem Schulnachweis führen

ZUSCHAUENDE/ VERANSTALTER
👉 A: bis 500 oder 500 + 60% der darüber hinausgehenden maximalen Zuschauerkapazität aber maximal 1000 Zuschauende
– 3G + Maskenpflicht
☝️ Entfall Maskenpflicht nur bei 2G+
👉 B: 60% der maximalen Zuschauerkapazität aber maximal 6000 Zuschauende
– 2G+ + Maskenpflicht
☝️ Personal wird nicht auf Zuschauende angerechnet

☝️ Booster-Impfung ersetzt nach wie vor einen Testnachweis

Die aktuelle CoronaSchVO NRW läuft am 19. März 2022 aus.

Alle Angaben ohne Gewähr

Link zur aktuellen CoronaSchVO:

📸 Grafik eigene

Quellen: MAGS NRW/ LSB NRW