Zum 04.03.2022 wurde die CoronaSchVO NRW geändert, welche auch Auswirkungen auf den Sport hat.
Genaue Details kann man der beigefügte Information des Westdeutschen Handballverbandes (WHV) entnehmen.
Für den Besuch von Heimspielen des TuS 08 Lintorf ergibt sich ab sofort folgende Änderungen:
=> Es sind insgesamt 500 Zuschauer zugelassen,
=> Für Zuschauer gilt die 2G+-Regel (vollständig geimpft bzw. vollständig genesen sowie ein negativer Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt ist oder ein negativer PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist. Bei geboosterten Personen ist grundsätzlich kein zusätzlicher Test erforderlich), am Eingang erfolgt eine entsprechende Kontrolle. Eine Maskenpflicht besteht beim Betreten der Halle, diese kann am Platz auf der Tribüne abgenommen werden.
WHV – Westdeutscher Handballverband
Update – CoronaSchVO NRW
Das Land NRW hat die CoronaSchVO NRW am gestrigen Donnerstag aktualisiert, mit Wirkung zum heutigen 4. März 2022.
Die Änderungen führen zur deutlichen Vereinfachung für Sporttreibende! Inne und Außen gelten ab sofort die 3G-Regeln. Außerdem wurde für Jugendliche – unabhängig vom Schulstatus – bis einschließlich 17 Jahre die Nachweispflicht gestrichen. Sie gelten Immunisierten und Getesteten gleichgestellt (Personalausweis ausreichend). Für Veranstalter wurden die Kapazitätsgrenzen erhöht und der Zutritt für Zuschauende erleichtert.
AKTIVE/ TRAINER*INNEN (T)/ BETREUER*INNEN (B)




Schüler*innen ab 18 Jahren können einen Testnachweis auch ersatzweise mit einem Schulnachweis führen




Booster-Impfung ersetzt nach wie vor einen Testnachweis
Alle Angaben ohne Gewähr
Link zur aktuellen CoronaSchVO:

Quellen: MAGS NRW/ LSB NRW